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e-studio Würzburg
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e-studio
Agenturinhaber: Stefan Wollin
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten,
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entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem
Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Allgemeines |
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-
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen.
-
Abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers, werden nur dann Auftragsbestandteil, wenn
sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
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§2 Verträge |
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a. Vertragsabschluß
-
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
-
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
zustande.
-
Vertragsinhalt sind Layout und Umfang der vom Auftraggeber
gewünschten Arbeiten.
-
Angebote und Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit
von 4 Wochen, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
b. Schriftform
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§3 Zahlungsbedingungen |
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Bei Auftragserteilung kann als erste Teilzahlung ein Drittel
der vorläufigen Rechnungssumme als Anzahlung fällig
werden. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung des Projekts
und Abnahme durch den Auftraggeber zu leisten.
-
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten
zu ersetzen. Die Geltungmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
-
Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände,
die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit
aller Forderungen von e-Studio zur Folge. In diesem Fall
ist e-Studio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens zu verlangen.
-
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann nur erfolgen,
wenn diese rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten
wird.
-
Bei Rechnungen, die Dienstleistungen Dritter beinhalten,
z.B. Druckaufträge, ist vor Auftragsbeginn eine Anzahlung
in Höhe von 50% der Rechnungssumme zu leisten. Restbetrag
bei Lieferung in bar oder Verrechnungsscheck.
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§4 Mitwirkungspflichten |
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Der Auftraggeber hat e-Studio die zur Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen
zur Verfügung zu stellen. Im übrigen ist der Auftraggeber
im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei
der Leistungserstellung verpflichtet. Kann ein Auftrag durch
Verzug des Auftraggebers nicht durchgeführt werden,
ist die Auflösung des Auftrags gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr
und gegen Erstattung der bisher angefallenen Kosten für
Vorleistungen und Fahrtkosten möglich.
-
Sofern e-Studio dem Auftraggeber Entwürfe, Testversionen,
Screendesigns oder ähnliches vorlegt, werden diese vom
Auftragnehmer gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche
sind sofort zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits
erkennbar sind.
-
Der Auftraggeber ist nach Lieferung und Übertragung
von Daten, sowie uploads auf seinen Server, für eine
Archivierung selbst verantwortlich. e-studio ist zu keinem
Zeitpunkt zu einer Archivierung verpflichtet.
-
Die angesammelten Daten auf den Servern des Auftraggebers,
welche durch die Nutzung eines administrativen CMS e-xchange
entstehen, sind vom Kunden zu verwalten und zu löschen.
Eine Bearbeitung durch e-studio basiert auf freiwilliger
Basis und bleibt somit unverbindlich.
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§5 Nachträgliche Änderungswünsche |
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Änderungswünsche des Auftraggebers im Hinblick
auf Funktionsumfang, Programmstruktur, Bildschirmgestaltung
und sonstige Merkmale muß e-Studio nicht berücksichtigen,
sofern sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt
darstellen.
-
e-Studio steht es frei, die gewünschten Änderungen
in Absprache mit dem Auftraggeber gegen ein angemessenes,
zusätzliches Entgelt zu berücksichtigen.
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§6 Abnahme |
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Die Abnahme des Kunden gilt als erfolgt, wenn e-Studio die erstellte Kunden-Homepage auf den Serverplatz des Kunden geladen hat, und diese somit veröffentlicht wurde.
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Die Abnahme des Kunden gilt als erfolgt, wenn e-Studio die erstellte Kunden-Homepage auf einem beliebigen Serverplatz geladen hat, und die Homepage dem Kunden dort länger als 10 Werktage zur Ansicht bereit gestanden hat.
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Die Abnahme des Kunden gilt als erfolgt, wenn e-Studio erstellte Daten an den Kunden geliefert oder 10 Werktage zum Download bereitgestellt hat.
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Die Abnahme des Kunden gilt als erfolgt, wenn e-Studio Produkte an den Kunden geliefert hat.
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§7 Verzug |
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Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins nachweislich
auf höhere Gewalt oder sonstige, von e-Studio nicht
mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse zurückzuführen,
so verlängert sich die Frist angemessen. Das gleiche
gilt, wenn der Auftraggeber Vorleistungen zu erbringen hat
oder bei der Erstellung der Leistung von e-Studio mitwirken
muß und dies jeweils nicht rechtzeitig geschieht oder
der Auftraggeber von sich aus die Leistungsvorgaben ändert.
In diesem Fall sind auch Schadensersatzansprüche oder
Maßnahmen wie Mahnung und Fristsetzung ausgeschlossen.
-
Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist nur
zulässig, wenn er e-Studio nach dem Verstreichen des
vereinbarten Fertigstellungstermins eine angemessene Frist
gesetzt hat. Der Auftraggeber muß den Rücktritt
spätestens 1 Woche nach Ablauf der Nachfrist schriftlich
erklärt haben.
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Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn nur ein unerheblicher
Teil der Leistungen von e-Studio noch zu erbringen ist.
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Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers und der Anspruch
auf Ersatz eines Verspätungsschadens werden ausgeschlossen,
soweit die Verzögerung der Leistung nicht auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten von e-Studio beruht.
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§8 Gewährleistung |
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e-Studio gewährleistet, soweit nicht anders vereinbart,
die Übereinstimmung der erstellten Online-Präsentation
mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen.
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Diese Gewährleistungspflicht bezieht sich nur auf Funktionsfehler
am Programm oder am Programmträger. Unwesentliche Mängel
führen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch.
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Im Falle eines Mangels beschränkt sich die Gewährleistungspflicht
von e-Studio auf Nachbesserung oder, nach seiner Wahl, auf
Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlschlägt, ist der Auftraggeber berechtigt, Wandelung
oder Minderung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Fehlschlagen
nur einen unwesentlichen Teil betrifft.
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Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
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Für die Gewährleistungsansprüche gilt eine
Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Abnahme. Dies gilt
auch für CMS e-xchange.
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Korrekturen, die aufgrund fehlerhaft vom Auftraggeber übermittelter
Daten oder Medieninhalte erforderlich sind, fallen nicht
unter die Gewährleistung und werden wie nachträgliche Änderungswünsche
behandelt.
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§9 Haftung |
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Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind gegenüber e-Studio ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften
bleibt davon unberührt.
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e-Studio haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder
sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. die Ansprüche
Dritter, Datenverlust, Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung
usw.
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In allen Fällen ist die Haftung von e-Studio auf den
Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt.
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Hinsichtlich Virenfreiheit des von e-Studio gestellten Datenmaterials
haftet e-Studio lediglich dafür, dass die Daten
mit Checkprogrammen nach dem jeweiligen Stand der Technik
auf Virenfreiheit geprüft wurden. Eine weitergehende
Haftung für Virenfreiheit wird ausgeschlossen. Liefert
der Auftraggeber Materialien zu, so haftet er dafür,
dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte
an den Materialien verfügt. Der Auftraggeber stellt
e-Studio darüberhinaus von jeglichen Ansprüchen,
die seitens Dritter gegen e-Studio erhoben werden, frei.
Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, dass Inhalte
und Gestaltungselemente nicht gegen geltendes Recht (insbesondere
presserechtliche, urheberrechtliche und unternehmensrechtliche
Vorschriften) verstoßen.
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§10 Nutzungsrechte |
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Nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen
dem Auftraggeber die Rechte an der von e-Studio erbrachten
Produktionsdienstleistung zum vertraglich vorgesehenen Zweck
zu.
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Eine weitergehende oder uneingeschränkte Nutzung, oder
die Übertragung des Nutzungsrechts ganz oder teilweise
an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung von e-Studio gegeben.
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Die Nutzung eines administrativen CMS e-xchange ist nur
in der eingearbeiteten Programmierung von e-studio gestattet.
Eine Entnahme und Nutzung außerhalb dieser Programmierung
bedarf der schriftlichen Freigabe durch e-studio.
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§11 Datenschutz |
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e-Studio garantiert, die zum Zwecke der Leistungserstellung überlassenen
Daten nicht für andere Zwecke zu verwerten oder zu kopieren,
insbesondere sie nicht Dritten zugänglich zu machen
oder diese von deren Inhalt in Kenntnis zu setzen.
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Für die Sicherheit vor unbefugten Zugriffen in die
administrativen Menues, CMS e-xchange, übernimmt e-studio
keine Gewähr.
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Der Auftraggeber hat ebenso alle Informationen vertraulich
zu behandeln, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses
zugänglich gemacht werden und von e-Studio verwendete
Methoden oder spezielles Know-how betreffen.
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§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit |
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Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche,
Lieferungen und Leistungen ist Würzburg.
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Gerichtsstand ist ebenfalls Würzburg.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder
werden, bleibt die AGB samt aller übrigen Bestimmungen
gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
möglichst nahe kommt.
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